Gern übernehmen wir für Sie die Antragstellung für eine wasserrechtliche Erlaubnis, z.B. zur:
Bohrung eines Brunnens (Bohrantrag, Brunnenplanung, hydrogeologische Einschätzung)
Entnahme von Grundwasser als Beregnungswasser in der Landwirtschaft
Entnahme von Grundwasser für Stammholzberegnung
Entnahme von Grundwasserals Brauchwasser
Entnahme von Grundwasser als Trinkwasser
Entnahme von Grundwasser als Löschwasser
thermischen Nutzung von Grundwasser für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Versickerung von Niederschlagswasser
Versickerung von gereinigtem Abwasser/Pflanzenkläranlagen/Gemüsewaschwasser
sowie
die Erstellung von hydrogeologischen Gutachten
Pumpversuchsauswertungen
Antrag auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
UVP-Vorprüfung bei einer Grundwasserentnahmen von mehr als 100.000 m³ pro Jahr bis 10. Mio. m³ pro Jahr.
Für mehr Informationen oder Fragen zu einem konkreten Anliegen, melden Sie sich gerne: info@hydrosconsult.de